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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 03.11.2026 · Valifex, Inhaberin Laura Scheidt, Kronprinzenstraße 22, 53773 Hennef. Nur für Unternehmer (§ 14 BGB).

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

  1. Anbieterin des Dienstes „Valifex“ (Web-App, App und API, nachfolgend „Dienst“) ist Laura Scheidt, Valifex, Kronprinzenstraße 22, 53773 Hennef, E-Mail: info@valifex.de (nachfolgend „Valifex“).
  2. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Valifex ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Valifex ermöglicht die Prüfung von Geschäftspartnern anhand öffentlicher und lizenzierter Quellen, insbesondere USt-IdNr.-Bestätigung (VIES/BZSt), Sanktionslisten (EU, UN, USA, Vereinigtes Königreich und Schweiz), Registerdaten eines lizenzierten Datenanbieters (u. a. Status, Vertretung, Registerbekanntmachungen, Insolvenz-/Liquidationshinweise, Finanzkennzahlen auf Abruf), LEI (GLEIF) sowie Bankleitzahl/IBAN, und erstellt dazu Prüfberichte (PDF) mit Prüfnummer und Echtheitsprüfung. Der Umfang je Tarif ergibt sich aus § 10 und der Preisliste (Anlage).
  2. Das Ergebnis wird in Grün, Gelb und Rot (Grau = nicht geprüft) dargestellt. Diese Farbbewertung ist eine Entscheidungshilfe und keine Garantie für Existenz, Zahlungsfähigkeit, Bonität oder Rechtstreue des Geschäftspartners. „Grün“ bedeutet ausschließlich, dass die geprüften Punkte zum Prüfzeitpunkt unauffällig waren.
  3. Valifex gibt die Auskünfte der Quellen wieder. Verfügbarkeit, Aktualität und Richtigkeit hängen von Drittquellen ab, auf die Valifex keinen Einfluss hat. Maßgeblich sind die öffentlichen Register und Listen. Ist eine Quelle nicht erreichbar, weist der Dienst dies aus („nicht geprüft“).
  4. Valifex bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes; Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt.
  5. Valifex darf den Dienst weiterentwickeln, soweit der vertragliche Kernumfang erhalten bleibt.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag über die Testversion kommt mit Registrierung (Pflicht-Checkboxen zur Richtigkeit der Angaben und zur Annahme dieser AGB) und Freischaltung durch Valifex zustande.
  2. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt durch die zahlungspflichtige Bestellung des Kunden in der App und die Bestätigung durch Valifex in Textform zustande; die Bestätigung erfolgt in der Regel unmittelbar in der App und per E-Mail. Valifex prüft bei der Bestellung die Angaben des Kunden (insbesondere USt-IdNr., Registereintrag, Insolvenzbekanntmachungen und Sanktionslisten). Je nach Ergebnis schaltet Valifex den Tarif sofort frei, bietet nur den Monatstarif gegen Vorkasse oder SEPA-Firmenlastschrift an, schaltet bis zum Zahlungseingang ein begrenztes Kontingent frei oder prüft die Bestellung vor der Bestätigung gesondert. Valifex kann eine Bestellung ablehnen.
  3. Zeitpunkt und AGB-Version der Annahme werden gespeichert. Der Vertragstext (diese AGB) ist unter valifex.de/agb abrufbar und speicherbar; Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Testversion

  1. Die kostenlose Testversion umfasst 20 Prüfungen und ist 14 Tage ab Freischaltung nutzbar; eine Zahlungsangabe (z. B. Kreditkarte) ist nicht erforderlich. Je Unternehmen (USt-IdNr./Steuernummer, Firmen-Domain) wird nur eine Testversion gewährt.
  2. Die Testversion endet automatisch mit Verbrauch der Prüfungen oder Ablauf der 14 Tage, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  3. Eine Umwandlung in einen kostenpflichtigen Vertrag erfolgt nicht automatisch, sondern nur durch gesonderte Bestellung (§ 3 Abs. 2).

§ 5 Registrierung, Zugangsdaten

  1. Der Kunde hat wahre und vollständige Angaben zu machen (Firma, geschäftliche E-Mail, eigene USt-IdNr. bzw. Steuernummer) und diese aktuell zu halten.
  2. Lizenz- bzw. Testschlüssel sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur innerhalb des Unternehmens des Kunden genutzt werden; § 10 Abs. 7 gilt.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde a) nutzt den Dienst nur für eigene geschäftliche Zwecke und im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Datenschutzrechts, bei der Eingabe von Daten seiner Geschäftspartner; b) unterlässt automatisierte Abfragen über den vereinbarten Umfang hinaus sowie Versuche, Schutzmechanismen (Ratenlimits, Lizenzprüfung) zu umgehen; c) verändert Prüfberichte nicht und verwendet Prüfnummern nicht irreführend; d) gibt die über den Dienst erhaltenen Registerdaten nicht systematisch an Dritte weiter und nutzt sie nicht zum Aufbau eigener Datenbanken, § 14 Satz 2 bleibt unberührt; e) prüft Ergebnisse vor geschäftlichen Entscheidungen eigenverantwortlich (§ 9).

§ 7 Richtigkeit der Angaben, Missbrauch, Sperrung

  1. Der Kunde versichert bei der Registrierung und bei jeder Nutzung, dass seine Angaben (insbesondere Firma, USt-IdNr. bzw. Steuernummer und E-Mail-Adresse) zutreffen und er für das angegebene Unternehmen handelt bzw. von diesem zur Nutzung bevollmächtigt ist. Die Bestätigung wird mit Zeitpunkt gespeichert.
  2. Sofortige Sperrung bei schwerwiegendem Missbrauch. Valifex ist berechtigt, den Zugang (Testversion oder Lizenz) ohne vorherige Anhörung sofort zu sperren, wenn ein klarer, schwerwiegender Verstoß vorliegt, nämlich wenn
  1. Angaben bei der Registrierung bewusst falsch sind,
  2. die USt-IdNr., Steuernummer oder der Name eines Dritten verwendet wird,
  3. eine Testversion wiederholt für dasselbe Unternehmen erschlichen wird,
  4. Prüfberichte oder Prüfnummern gefälscht, nachgeahmt oder verfälscht werden, oder
  5. ein offensichtlicher, massiver Missbrauch vorliegt, nämlich massenhafte automatisierte Abfragen, die den Betrieb beeinträchtigen, oder die öffentliche Weitergabe der Zugangsdaten. Valifex teilt dem Kunden die Sperrung und den zugrunde liegenden Tatbestand unverzüglich in Textform mit. Der Kunde kann nachträglich Stellung nehmen; Valifex entscheidet daraufhin unverzüglich neu (Abs. 6 gilt).
  1. Anhörung und Abhilfe in weniger eindeutigen Fällen. Bestehen lediglich Anhaltspunkte für eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus, insbesondere eine unklare automatisierte Nutzung oder der Verdacht der Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte, informiert Valifex den Kunden in Textform und gibt ihm Gelegenheit, innerhalb von 7 Tagen Stellung zu nehmen oder den Zustand abzustellen. Bis zur Entscheidung darf Valifex den Zugang vorübergehend beschränken (z. B. Tageslimit), soweit dies zum Schutz des Dienstes erforderlich ist. Eine dauerhafte Sperrung erfolgt erst nach Ablauf der Frist und Würdigung einer Stellungnahme.
  2. Abrechnung bei Missbrauch. Wurde eine kostenlose Testversion durch einen Verstoß nach Abs. 2 a) bis c) erlangt, gilt sie als nicht wirksam in Anspruch genommen. Valifex kann in diesem Fall ausschließlich die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen abrechnen, und zwar je vollständiger Prüfung 1,50 € und je Kurzcheck bzw. Zeile einer Listenprüfung 0,75 € (Preise für Zusatzprüfungen laut Preisliste zum Zeitpunkt der Nutzung, Anlage zu diesen AGB, auch abrufbar unter valifex.de/preise); eine pauschale Abrechnung findet nicht statt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Leistungsumfang entstanden ist.
  3. Hinweis bei der Echtheitsprüfung. Bereits ausgestellte Prüfnummern bleiben im Register erhalten. Ist der Zugang des Auftraggebers gesperrt, zeigt die Echtheitsprüfung ausschließlich den neutralen Hinweis „Zugang des Auftraggebers gesperrt. Bitte Bericht beim Auftraggeber verifizieren“ an, ohne Angabe von Gründen und ohne weitere personenbezogene Daten.
  4. Unberechtigte Sperrung. Bei unberechtigter Sperrung oder Beschränkung wird der Zugang unverzüglich wieder freigegeben; vorausbezahlte Entgelte für den Sperrzeitraum werden erstattet.

§ 8 Haftung

  1. Valifex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Valifex nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Auskünfte von Drittquellen (§ 2 Abs. 3) sowie für geschäftliche Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Farbbewertung trifft, haftet Valifex nur nach Abs. 1 bis 3 und nur, soweit Valifex die fehlerhafte Wiedergabe zu vertreten hat.
  5. Während der kostenlosen Testversion haftet Valifex nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Abs. 1.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Valifex.

§ 9 Keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Prüfungsergebnisse und Prüfberichte stellen keine Rechts-, Steuer- oder Bonitätsberatung dar. Der Kunde bleibt für die Bewertung der Ergebnisse und die Einhaltung seiner eigenen Pflichten, insbesondere umsatzsteuerlicher Sorgfaltspflichten, Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und Sanktionsprüfungen, selbst verantwortlich.

§ 10 Tarife, Kontingente, Vergütung

  1. Tarife, Leistungsumfang und Preise ergeben sich ausschließlich aus der Preisliste (Anlage zu diesen AGB) in der bei Vertragsschluss bzw. Buchung gültigen Fassung; sie ist auch unter valifex.de/preise abrufbar. Alle Preise sind Festpreise in Euro. Die Rechnung weist die Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Vorgaben aus.
  2. Kurzcheck: In allen Tarifen kann statt der vollständigen Prüfung ein Kurzcheck (nur Risikoeinstufung in drei Stufen, kein PDF-Prüfbericht) durchgeführt werden; er zählt als 0,5 Prüfungen. Jede Zeile einer Listenprüfung zählt als Kurzcheck.
  3. Zusatzprüfungen nur nach Freischaltung, Zusatzleistungen: Die App weist bei 80 % und bei 100 % des Monatskontingents darauf hin; ist eine Kontakt-E-Mail hinterlegt, informiert Valifex zusätzlich per E-Mail. Ist das Monatskontingent verbraucht, sind weitere Prüfungen aller Prüfarten zunächst nicht möglich. Der Kunde kann für den laufenden Monat Zusatzprüfungen ausdrücklich freischalten (in der App über „Zusatzprüfungen freischalten“ oder über die Programmierschnittstelle); erst danach werden weitere Prüfungen als Zusatzprüfungen zum Preis laut Preisliste berechnet. Ohne Freischaltung entstehen keine Zusatzkosten. Die Freischaltung wird mit Zeitpunkt protokolliert und endet mit Ablauf des Kalendermonats. Zusätzliche Überwachung ist in Paketen zu je 100 Firmen zum Preis laut Preisliste buchbar. Je Monat und Lizenz sind höchstens doppelt so viele Prüfungen möglich, wie das Monatskontingent umfasst (harte Obergrenze). Die Obergrenze gilt für alle Prüfarten, also vollständige Prüfung, Kurzcheck, Zeile einer Listenprüfung, Abruf der Finanzkennzahlen und Abfragen über die Programmierschnittstelle (API). Laufende Partner-Überwachungen sind von der Sperre nicht betroffen. Nicht verbrauchte Prüfungen verfallen am Monatsende.
  4. Zahlungsbedingungen: Die Abrechnung erfolgt monatlich bzw. jährlich im Voraus, Zusatzleistungen monatlich nachträglich. Der Kunde wählt bei der Bestellung die Zahlungsart. a) Rechnung: zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug; bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewährt Valifex 2 % Skonto. b) SEPA-Firmenlastschrift: Der Kunde erteilt ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (B2B). Valifex kündigt den Einzug mit der Rechnung an (Vorabankündigung, mindestens 5 Tage vor Fälligkeit); der Kunde sorgt für ausreichende Deckung. Bei Lastschrift wird kein Skonto gewährt. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde. c) Vorkasse: zahlbar per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung auf das in der Bestellbestätigung genannte Konto unter Angabe der Bestellnummer. Ist der Tarif bis zum Zahlungseingang nur eingeschränkt oder nicht freigeschaltet, schaltet Valifex ihn nach Zahlungseingang vollständig frei. Rechnungskauf und Jahrestarif bietet Valifex je nach Ergebnis der Prüfung nach § 3 Abs. 2 an. d) Eine Kreditkarte oder ein Zahlungsdienstleister ist nicht erforderlich. e) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Valifex den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind; die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt bestehen. f) Tarifwechsel: Ein Wechsel in einen höheren Tarif gilt sofort; für den laufenden Monat wird der Preisunterschied anteilig nach Tagen berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif gilt zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, beim Jahrestarif zum Ende der Laufzeit. Preisänderungen für laufende Verträge werden mindestens 6 Wochen vorher in Textform angekündigt; der Kunde kann zum Wirksamwerden kündigen.
  5. Finanzkennzahlen, API: Ab dem Tarif Komfort werden Finanzkennzahlen nur auf ausdrücklichen Abruf des Kunden bereitgestellt; jeder Abruf zählt als eine Prüfung. Abfragen über die Programmierschnittstelle (API, ab dem Tarif Business) werden wie Prüfungen in der App auf das Kontingent der jeweiligen Lizenz angerechnet.
  6. Fair Use, Tageslimit: Der Dienst ist für die übliche Prüfung der eigenen Geschäftspartner des Kunden bestimmt. Zum Schutz der Verfügbarkeit gilt je Lizenz ein Tageslimit für Registerabfragen, in Höhe von Basis 10, Komfort 25, Premium 60, Business 150 vollständige Prüfungen je Tag, Business Plus nach Vereinbarung. Kurzchecks und Prüfungen mit bereits zwischengespeicherten Registerdaten belasten das Tageslimit weniger. Ist das Tageslimit erreicht, stehen ab dem Folgetag wieder Abfragen zur Verfügung; auf begründete Anfrage kann Valifex das Limit erhöhen. Valifex darf Abfragen vorübergehend begrenzen, soweit dies zum Schutz des Dienstes oder wegen Vorgaben der Datenquellen erforderlich ist; Prüfungen innerhalb des Kontingents gehen dadurch nicht verloren.
  7. Lizenzen, Geräte: Jede Lizenz darf ausschließlich innerhalb des eigenen Unternehmens des Lizenznehmers genutzt werden. Je Lizenz ist die Zahl der Geräte begrenzt (Basis 2, Komfort 5, Premium 10, Business 15, Business Plus nach Vereinbarung); ein Gerät ist ein Browser auf einem Rechner. Eine Weitergabe oder Überlassung der Lizenz oder der Zugangsdaten an Dritte, eine gemeinsame Nutzung mit Dritten oder ein Weiterverkauf ist nicht gestattet. Dritte sind auch andere Unternehmen, einschließlich mit dem Kunden verbundener Unternehmen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei einem Verstoß kann Valifex die Lizenz nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Frist sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen; § 7 Abs. 2 bleibt unberührt. Kontingente, harte Obergrenze und Tageslimits gelten je Lizenz; eine Zusammenlegung über mehrere Lizenzen erfolgt nicht, soweit ein Vertrag Business Plus nichts anderes regelt. Für eine größere Zahl von Lizenzen bietet Valifex auf Anfrage einen Mengenrabatt oder den Tarif Business Plus an.

§ 11 Partner-Überwachung

  1. In den Tarifen Komfort, Premium, Business und Business Plus werden geprüfte Firmen im Rahmen des Überwachungskontingents automatisch in die Überwachung aufgenommen und regelmäßig erneut abgeglichen (Komfort monatlich, Premium und Business wöchentlich, Business Plus nach Vereinbarung). Der Kunde kann Firmen jederzeit entfernen.
  2. Valifex benachrichtigt den Kunden per E-Mail nur bei festgestellten Änderungen. Eine lückenlose oder sofortige Erkennung jeder Änderung wird nicht geschuldet; § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 8 gelten entsprechend.

§ 12 Laufzeit, Kündigung

  1. Monatsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können vom Kunden zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
  2. Jahresverträge laufen fest 12 Monate und enden danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Der Jahresvertrag verlängert sich nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich wählt; Valifex erinnert den Kunden einige Tage vor Ablauf per E-Mail und bietet die Verlängerung an. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Jahresvertrags ist ausgeschlossen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an rechnung@valifex.de).
  5. Nach Vertragsende bleiben ausgestellte Prüfnummern für die Echtheitsprüfung im Register (Speicherdauer siehe Datenschutzerklärung); die Überwachung endet.

§ 13 Datenschutz

Valifex verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter valifex.de/datenschutz. Soweit Valifex Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Vorlage verfügbar).

§ 14 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Dienst für eigene geschäftliche Zwecke innerhalb des eigenen Unternehmens und im Rahmen von § 10 Abs. 7 zu nutzen. Prüfberichte darf der Kunde zu Nachweiszwecken an Dritte (z. B. Wirtschaftsprüfer, Behörden, Geschäftspartner) weitergeben.

Der Dienst dient der Prüfung der eigenen Geschäftspartner des Kunden. Nicht gestattet sind die Weitergabe oder der Weiterverkauf von Prüfergebnissen an Dritte als eigene Dienstleistung, das automatisierte Auslesen des Dienstes (z. B. durch Scraping) sowie die Nutzung des Dienstes oder seiner Ergebnisse, um ein Konkurrenzangebot zu entwickeln oder zu betreiben. Die Weitergabe einzelner Prüfberichte zu Nachweiszwecken bleibt erlaubt.

§ 15 Änderungen der AGB

Valifex kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Gesetzesänderung, neue Funktionen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf die Folgen wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Inkrafttreten kündigen. Preise und der Kern der vertraglichen Leistungen werden nicht über diese Klausel geändert; für Preisänderungen gilt § 10 Abs. 4 e).

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Siegburg (Sitz der Anbieterin: Hennef).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage zu den AGB: Preisliste

Stand: 03.11.2026. Alle Preise sind Festpreise in Euro.

TarifMonatlichJährlich (11 Monatspreise)Prüfungen je MonatPartner-ÜberwachungListenprüfungGeräte je Lizenz
Basis69,00 €759,00 €50keinenein2
Komfort149,00 €1.639,00 €250monatlich, bis 100 Firmennein5
Premium399,00 €4.389,00 €600wöchentlich, bis 250 Firmenja (nur Risikoeinstufung in drei Stufen, max. 250 Zeilen je Liste)10
Business799,00 €8.789,00 €1.500wöchentlich, bis 500 Firmenja, max. 1.000 Zeilen je Liste, zusätzlich API15
Business Plusauf Anfrageauf Anfrageindividuellindividuellindividuellindividuell
Zusatzleistung Preis
Zusatzprüfung über das Monatskontingent hinaus (nur nach Freischaltung) 1,50 € je Prüfung
Kurzcheck bzw. Zeile einer Listenprüfung über das Kontingent hinaus (zählt 0,5 Prüfungen) 0,75 €
Partner-Überwachung: Zusatzpaket +100 Firmen 49,00 € je Monat
Abruf der Finanzkennzahlen zählt als eine Prüfung