Handelsregisterauszug richtig lesen
Der Handelsregisterauszug zeigt, wer ein Unternehmen ist, wer es vertreten darf und ob es noch besteht. Mit wenigen Blicken erkennen Sie das Wichtigste.
Kurz gesagt
- HRA steht für Einzelkaufleute und Personengesellschaften, HRB für Kapitalgesellschaften.
- Achten Sie auf Vertretung, Prokura, Sitz und Hinweise wie Liquidation oder Löschung.
- Was eingetragen und bekannt gemacht ist, müssen Sie gegen sich gelten lassen.
Was im Handelsregister steht
Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt und ist öffentlich. Seit August 2022 können Sie Registerinhalte kostenlos über das gemeinsame Registerportal der Länder abrufen. Das Register hat zwei Abteilungen:
- Abteilung A (HRA): Einzelkaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG), auch die GmbH & Co. KG.
- Abteilung B (HRB): Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG.
Genossenschaften, Partnerschaften und Vereine stehen in eigenen Registern.
Die wichtigsten Angaben
- Firma und Sitz: Stimmt der Name genau mit Rechnung und Vertrag überein? Ein neuer Sitz kurz vor einer großen Bestellung kann ein Warnsignal sein.
- Gegenstand: Passt der Unternehmensgegenstand zu dem, was der Partner Ihnen anbietet?
- Kapital: Stamm- oder Grundkapital sagt etwas über die Haftungsmasse beim Start, nicht über die heutige Zahlungsfähigkeit.
- Vertretung: Wer ist Geschäftsführer oder Vorstand, allein oder nur gemeinsam vertretungsberechtigt?
- Prokura: Prokuristen dürfen fast alle Geschäfte für das Unternehmen abschließen, eine Einzelprokura auch allein.
Warnsignale
Einträge wie „aufgelöst“, „Liquidator“, „von Amts wegen gelöscht“ oder ein eröffnetes Insolvenzverfahren verdienen immer Aufmerksamkeit. Auch häufige Wechsel der Geschäftsführung oder des Sitzes in kurzer Zeit sollten Sie hinterfragen.
Was § 15 HGB bedeutet
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Vereinfacht gesagt: Solange eine eintragungspflichtige Tatsache, etwa die Abberufung eines Geschäftsführers, nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann sie Ihnen nicht entgegengehalten werden, es sei denn, Sie wussten davon (§ 15 Abs. 1 HGB). Ist sie dagegen eingetragen und bekannt gemacht, müssen Sie sie in der Regel gegen sich gelten lassen (§ 15 Abs. 2 HGB). Deshalb lohnt der Blick ins Register vor wichtigen Verträgen.
Auszugsarten
Der aktuelle Abdruck zeigt den heutigen Stand. Der chronologische Abdruck enthält auch frühere Eintragungen und zeigt so Wechsel von Namen, Sitz und Geschäftsführung. Die Registerbekanntmachungen informieren über neue Eintragungen.
Mit Valifex prüfen
Valifex fasst viele dieser Prüfpunkte in einer Prüfung zusammen und dokumentiert das Ergebnis mit Prüfnummer. Der Prüfbericht zeigt den Eintrag mit Status und die Zeile „Sitz laut Handelsregister“. Im Tarif Business sehen Sie zusätzlich die Verflechtungen der Geschäftsführung, nur aus Registerdaten. Kostenlos testen mit 20 Prüfungen in 14 Tagen oder häufige Fragen lesen.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand November 2026. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls durch Ihre Steuerberatung oder Rechtsberatung.