Betrifft mich das LkSG?
Kurz gesagt: Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen fallen nicht unmittelbar unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Viele bekommen trotzdem Fragebögen von großen Kunden. Stand: 3. November 2026.
Wer unmittelbar betroffen ist
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das LkSG für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsmäßigem Sitz in Deutschland, die in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Gleiches gilt für ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland und mindestens 1.000 Beschäftigten dort. Im Jahr 2023 lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten.
Was sich gerade ändert
Die Bundesregierung hat im September 2025 einen Entwurf zur Änderung des LkSG beschlossen (BT-Drucksache 21/2474). Danach soll die Berichtspflicht entfallen und nur noch schwere Verstöße sollen mit Bußgeld belegt werden. Der Bundestag hat den Entwurf im Januar 2026 in erster Lesung beraten; beschlossen und verkündet ist er nach unserem Stand nicht. Das BAFA nimmt seit Herbst 2025 keine Berichte mehr entgegen. Die Sorgfaltspflichten selbst gelten weiter.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
Die EU hat ihre Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit dem sogenannten Omnibus-Paket geändert (Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026). Sie erfasst danach EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis 26. Juli 2028 umsetzen, anzuwenden ist sie ab 26. Juli 2029. Wie Deutschland das LkSG daran anpasst, ist noch offen.
Warum Sie trotzdem Fragebögen bekommen
Unternehmen, die unter das LkSG fallen, müssen Risiken bei ihren unmittelbaren Zulieferern ermitteln. Dafür verschicken sie Fragebögen, Verhaltenskodizes oder Vertragsklauseln an ihre Lieferanten, auch an kleine Firmen. Sie selbst werden dadurch nicht zum Adressaten des Gesetzes, sollten die Fragen aber sorgfältig beantworten.
Was Sie tun können
- Prüfen Sie Ihre Beschäftigtenzahl im Inland, bei Konzernen einschließlich der Regeln für verbundene Unternehmen.
- Legen Sie Antworten auf häufige Kundenfragen an einer Stelle ab, etwa zu Lieferanten, Herkunft und Sanktionsprüfung.
- Dokumentieren Sie, wie Sie Ihre eigenen Geschäftspartner prüfen.
Ein Prüfbericht von Valifex kann einer von mehreren Bausteinen sein, wenn Kunden nach Ihrer Partnerprüfung fragen.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 3. November 2026. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls.