Sanktionslisten: eine Pflicht für jedes Unternehmen
Sanktionen betreffen nicht nur Banken und Großkonzerne. Das Verbot, gelisteten Personen und Organisationen Geld oder Waren zur Verfügung zu stellen, gilt für jedes Unternehmen in der EU.
Kurz gesagt
- EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar für alle Unternehmen in der EU.
- Gelisteten Personen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zufließen.
- Ein dokumentierter Abgleich vor dem Geschäft ist der praktische Weg, das Verbot einzuhalten.
Das Bereitstellungsverbot
Die Finanzsanktionen der EU sind in Verordnungen geregelt, zum Beispiel in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 im Zusammenhang mit Russland. Sie gelten in jedem Mitgliedstaat unmittelbar. Kern ist das Bereitstellungsverbot: Den gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählt auch die Lieferung von Waren. Die Größe Ihres Unternehmens spielt dabei keine Rolle.
Hinzu kommen Handelsbeschränkungen für bestimmte Güter und Länder, etwa in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Welche Folgen Verstöße haben
In Deutschland können Verstöße gegen Sanktionen nach dem Außenwirtschaftsgesetz als Straftat (§ 18 AWG) oder als Ordnungswidrigkeit (§ 19 AWG) verfolgt werden. Ein Gesetz, das eine bestimmte Prüfmethode vorschreibt, gibt es nicht. Wer aber nicht prüft, kann kaum zeigen, dass er das Verbot beachtet hat.
Welche Listen es gibt
- EU: die konsolidierte Liste der Finanzsanktionen der EU, für Unternehmen in der EU unmittelbar verbindlich.
- UN: die Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die von der EU umgesetzt wird.
- USA: die Listen der US-Behörde OFAC. Sie sind wichtig, wenn ein Geschäft Bezug zu den USA hat, etwa durch US-Dollar, US-Waren oder US-Partner.
- Vereinigtes Königreich: die UK Sanctions List des britischen Außenministeriums (FCDO).
- Schweiz: die Sanktionsliste des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).
Grenzen eines Namensabgleichs
Ein Abgleich vergleicht Namen. Ähnliche Namen führen manchmal zu Treffern, die sich bei näherem Hinsehen als andere Person oder Firma herausstellen. Umgekehrt erfasst die EU auch Unternehmen, die zu mehr als 50 % einer gelisteten Person gehören oder von ihr kontrolliert werden, selbst wenn sie nicht namentlich auf einer Liste stehen. Ein Treffer ist deshalb ein Hinweis, den Sie prüfen, und kein Urteil.
Gute Praxis
- Neue Kunden und Lieferanten vor dem ersten Geschäft abgleichen.
- Bestehende Partner regelmäßig erneut prüfen, denn die Listen ändern sich laufend.
- Treffer dokumentiert klären und bei echten Treffern das Geschäft anhalten.
- Ergebnis mit Datum und Listenstand ablegen.
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Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand November 2026. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls durch Ihre Steuerberatung oder Rechtsberatung.